„Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ – so heißt das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), um das es diesmal geht. Genauer um dessen Modul 4, das nicht weniger sperrig mit „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ überschrieben ist.
Wer es genau wissen will (und in die Materie einlesen ist auf jeden Fall hilfreich), kann das hier beim BAFA tun. Vorab fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen:
Was wird gefördert?
Grundsätzlich geht es bei der BAFA-Förderung um eine CO₂-Reduzierung in Ihrem Unternehmen. Eine solche Einsparung können Sie zum Beispiel erreichen, wenn Sie einen bestehenden Gasstapler in Ihrem Intralogistik-Fuhrpark durch einen Elektrostapler ersetzen. Oder auch, wenn statt eines neuen Dieselstaplers ein Elektrostapler erworben wird. In beiden Fällen sinken die CO₂-Emissionen des Fuhrparks im Lager, auf dem Umschlag oder in der Produktion – und damit der CO₂-Fußabdruck des gesamten Unternehmens.
Es können also, ganz im Sinne des Programms, nur Elektrostapler mit Batterien bzw. Wasserstoff-getriebene Stapler mit Brennstoffzelle gefördert werden. Da wird es Sie interessieren zu hören, dass TOYOTA zu den Pionieren bei der Wasserstoff-Technologie und zu den Innovationsführern bei Elektro-Gabelstaplern mit Lithium-Ionen-Technik gehört: In der Flurförderzeug-Palette von TOYOTA Material Handling finden sich zahlreiche Stapler mit Elektroantrieb, die in vielen Einsatzbereichen und Anwendungsmodellen einen Diesel- oder Gasstapler dauerhaft ersetzen können.
Wie hoch ist die Förderung?
Die mögliche Förderungshöhe richtet sich nach der CO₂-Einsparung in Ihrem Flurförderzeug-Fuhrpark, die sich durch den Kauf eines neuen Elektrostaplers (oder mehrere Stapler) ergibt. Dies sind derzeit laut BAFA:
30% der förderfähigen Investitionskosten; maximal jedoch 500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO₂.
Für kleine und mittlere Unternehmen gilt folgende Förderungshöhe:
50% der förderfähigen Investitionskosten; maximal jedoch 900 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO₂.
(Angaben ohne Gewähr)
Was wird benötigt?
Zu Ihrem Antrag auf eine Förderung gehört ein Einsparkonzept, das von einem zugelassenen Energieberater erstellt wurde und mit dem Sie darlegen, dass der Erwerb eines Elektrostaplers von TOYOTA tatsächlich eine CO₂-Reduzierung in Ihrem Unternehmen bedeutet – und in welchem Ausmaß. Eine Auflistung von Energieberatern, die ein gültiges Einsparkonzept erstellen können, finden Sie bei https://www.energie-effizienz-experten.de
Wie kommen Sie an Ihre Förderung?
Wichtig ist vor allem: Sie benötigen erst ein Einsparkonzept, um die Förderung beantragen zu können. Dann muss diese vom Fördergeber bewilligt sein – und erst anschließend können Sie die TOYOTA-Elektrostapler kaufen, die gefördert werden sollen.
Dieser Artikel beschreibt unverbindlich die grundsätzlichen Möglichkeiten einer Förderung von neuen Elektrostaplern für Ihr Lager, Ihren Umschlagplatz, Ihre Produktion oder andere Intralogistik. Inwiefern Sie tatsächlich eine solche Förderung für den Staplerkauf in Anspruch nehmen können, lässt sich hier nicht pauschal beantworten. Erkunden Sie sich für Ihren konkreten Fall bitte bei einer/einem Energieberater/in bzw. beim BAFA. Oder fragen Sie die Staplerprofis Ihres Vertrauens:
Wenn Sie in Ihrem Intralogistik-Fuhrpark – und damit in Ihrem Unternehmen – aktiv zur CO₂-Reduzierung beitragen wollen, berät Sie Kirchner Gabelstapler in Langensalza, Leipzig, Gera, Themar, Weimar, Saalfeld, Gotha, Erfurt, Jena, Naumburg, Halle, Grimma, Altenburg, Ilmenau, Suhl, Eisenach, Meiningen, Leuna, Nordhausen, Sondershausen, Wurzen, Zeitz, Schkeuditz, Arnstadt, Schkopau, Merseburg und Zella-Mehlis gerne. Unsere Stapler-Profis wissen, welche Schritte in welcher Reihenfolge nötig sind, um von der BAFA-Förderung profitieren zu können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!